28/02/2022

Vorsicht auf Telefonanrufe über Internet-Verträge

Rechnungen mit Beträgen teils sogar im fünfstelligen Bereich

Letzthin häufen sich wieder Fälle, in denen Unternehmer kontaktiert werden, um telefonisch Verträge abzuschließen. Dabei verweist der Anrufer auf einen scheinbar bestehenden Internet-Auftritt des kontaktierten Unternehmens (Google-Eintrag o.Ä.) und/oder auf die Verlängerung eines bereits in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrages. Aufgrund der Formulierung, insbesondere aber wegen der Überrumpelungssituation, wird der Unternehmer dazu veranlasst, einen Vertrag abzuschließen.

Wenige Tage nach dem Telefongespräch erhalten die kontaktierten Unternehmen Rechnungen, wobei sich die Beträge teils sogar im fünfstelligen Bereich bewegen. Bei nicht erfolgter Begleichung der geforderten Beträge werden Inkassobüros mit der Eintreibung beauftragt.

Wir empfehlen, im Falle solcher Anrufe stets Vorsicht walten zu lassen und keinen telefonischen Vertragsabschlüssen unbedacht einzuwilligen.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Rechtsberatung
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
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