Green Pass bei der Arbeit

Was es für den Zugang zum Arbeitsplatz braucht

Ab dem 15. Oktober 2021 und bis zum 31. Dezember 2021 ist für den Zugang zu Arbeitsplätzen der Green Pass notwendig. So wird es im Gesetzesdekret Nr. 127 vom 21. September 2021 festgehalten, um die Ausbreitung der Corona-Infektion zu verhindern. Arbeitnehmer im privaten Sektor sind verpflichtet, den Green Pass vorzuweisen, um zu den Orten Zugang zu erhalten, an denen die Tätigkeit stattfindet. Auch der Arbeitgeber muss diesen Pass haben.
Die Verpflichtung gilt auch für alle Personen, die an diesen Orten in irgendeiner Eigenschaft ihre Erwerbstätigkeit, die Ausbildungs- oder Freiwilligentätigkeit ausüben (auch auf der Grundlage externer Verträge).

Der hds hat für seine Mitglieder eine Checkliste der erforderlichen Dokumente ausgearbeitet und stellt dafür im Download-Bereich die notwendigen Unterlagen und Vorlagen zur Verfügung.


Die Checkliste


  1. Reglement mit dem operativen Verfahren (modalità operative) für die Organisation der Green-Pass-Kontrollen in den Betriebsräumlichkeiten

  2. Mitteilung an die Arbeitnehmer (siehe auch Hinweis-Schild im Download-Bereich) über den Beginn der Kontrollen ab dem 15. Oktober 2021. In dem Schreiben kann der Arbeitgeber, aus spezifischen organisatorischen Notwendigkeiten zur effizienten Planung seiner Arbeitstätigkeit, die Arbeitnehmer auffordern, dem Betrieb vorab mitzuteilen, ob sie den Green Pass besitzen.

  3. Schriftliche Ernennung der mit der Kontrolle des Green Passes beauftragten Personen, mit Angaben zu den Kontrollmethoden

  4. Liste der zu kontrollierenden Arbeitnehmer (im Falle einer stichprobenartigen Kontrolle) – nur Namensliste keine Ergebnisse

  5. Gegebenenfalls Schreiben zur Entfernung des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz, falls er keinen gültigen Green Pass vorweisen kann (Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die angeben, keinen gültigen Green Pass zu besitzen)

  6. Gegebenenfalls Disziplinarschreiben falls ein Arbeitnehmer das Firmengelände ohne gültigen Green Pass betritt.



Alle angeführten Dokumenten müssen an die jeweilige Situation vor Ort angepasst sein.



N.B. Die Überprüfung des Green Passes darf nur durch Scannen des auf dem Pass angebrachten QR-Codes mit der App "VerificaC19" erfolgen. Die Kontrolltätigkeiten müssen sich ausschließlich auf die Überprüfung der Echtheit, Gültigkeit und Integrität der Zertifizierung beschränken und dürfen keinesfalls die Erhebung von Daten des Inhabers beinhalten. Es ist daher nicht zulässig, Informationen über die Voraussetzungen, die zur Ausstellung der Bescheinigung geführt haben (Impfung, Genesung, Test), oder über das Ablaufdatum der Bescheinigung zu erhalten.
 
 
 
 
 
 
 
 

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