12/04/2021
Vorsicht beim Verkauf von Schutzausrüstung und Medizinprodukte
Besonders hohe Strafen von bis zu 128.400 Euro sind für den Verkauf von Produkten vorgesehen, die keine korrekte CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung vorweisen können. Dies gilt nicht nur für den Hersteller, sondern auch für den Handel. An Südtiroler Unternehmen wurden bereits Verwaltungsstrafen ausgestellt: so zum Beispiel für den Verkauf von elektrischen Fieberthermometern, die als Medizinprodukte gelten und deshalb die CE-Markierung und Produktinformationen in italienischer Sprache tragen müssen.
„Die Handelskammer rät den Unternehmen, sich im Vorhinein intensiv mit den gesetzlichen Vorgaben des Verkaufes von Medizinprodukten bzw. Schutzausrüstung auseinanderzusetzen“, berichtet Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen. Unter Medizinprodukten versteht man Produkte, die zur Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Verletzungen dienen. So gilt unter anderem ein Antigen-Schnelltest als Medizinprodukt.
Unter Schutzausrüstung wird Ausrüstung angesehen, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden. Eine Schutzmaske fällt beispielsweise in diesen Bereich. Falls Fragen zu diesem Thema auftauchen, steht der Service für Produktsicherheit der Handelskammer kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen erteilt der Service Produktsicherheit der Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Greta Crepaz und Lukas Pichler, Tel. 0471 945 660 - 698, produktsicherheit@handelskammer.bz.it