09/10/2023

Whistleblowing: Frist für Anpassung naht

Südtiroler Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, sich an die vorgesehenen Bestimmungen anzupassen. Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit; für größere Unternehmen ist der Termin für die Umsetzung der Bestimmungen am vergangenen 15. Juli abgelaufen.

Eingeführt wurde die Umsetzung einiger obligatorischen Verfahren. Das hat zur Folge, dass auch die bereits bestehenden Dokumente im Bereich Datenschutz angepasst werden müssen. Unternehmen, die den Verpflichtungen nicht fristgemäß nachkommen, drohen hohe Verwaltungsstrafen. Unsere Rechtsexperten bieten individuelle Dienstleistung zum Datenschutz und auch zur Erstellung der notwendigen Dokumentation zum Thema Whistleblowing in Zusammenarbeit mit professionellen Partnern.

Was ist neu
Die Unternehmen sind verpflichtet, den Whistleblowern die Meldung von gesetzlichen Verstößen zu gewährleisten. Dafür sind u.a. spezifische Verfahren im Betrieb einzuführen, um die Meldungen zu ermöglichen. Ebenso gilt es die verschiedenen Phasen und Verantwortlichkeiten zu regeln und die Mitarbeiter im Unternehmen zum Thema zu sensibilisieren und zu schulen.

Wer sind Whistleblower
Als „Whistleblower“ bezeichnet werden Mitarbeiter, die während der Arbeit über Verstöße gegen EU- und nationales Recht Kenntnis erlangen und dies melden. Dies können Aktionäre eines Unternehmens, leitende Angestellte, Lieferanten, Berater, Selbstständige sowie Mitarbeiter und Praktikanten sein.

Welche Verstöße können Whistleblower melden?
  • Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- oder strafrechtliche Verstöße, die im Rahmen des Gesetzes (Dekret 231/2001) relevant sind;
  • rechtswidrige Handlungen;
  • Verstöße, die in den Anwendungsbereich von Bestimmungen der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten fallen, die sich auf das öffentliche Auftragswesen, Dienstleistungen, Finanzprodukte und -märkte sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und Compliance, Transportsicherheit, Umweltschutz und andere im Dekret aufgeführte rechtswidrige Handlungen beziehen.

 
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Jasmin Lumetta

Rechtsberatung
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/04/2026

Neue Regeln für Umweltkennzeichnungen

Ab dem 12. August 2026 tritt die EU Verordnung 2025/40 vollständig in Kraft. Sie führt ein einheitliches und transparenteres System für die Umweltkennzeichnung von Verpackungen in der gesamten Europäischen Union ein. Ziel ist es, eine korrekte ...
 
 

07/04/2026

Honig, Säfte und Konfitüren: neue Vorschriften für Etikettierung und Vermarktung

Ab dem 14. Juni 2026 treten wichtige Aktualisierungen bezüglich der Etikettierung und Vermarktung verschiedener Lebensmittelprodukte in Kraft: Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Kastaniencreme sowie bestimmte Arten ...
 
 

20/03/2026

Nachhaltige Geschäftspraktiken

Im Amtsblatt wurde das gesetzesvertretende Dekret vom 20. Februar 2026, Nr. 30, veröffentlicht, das die EU Richtlinie 2024/825 über den Verbraucherschutz und Nachhaltigkeitskommunikation umsetzt. Die Bestimmung, die am 24. März 2026 in Kraft tritt, ...
 
 

17/03/2026

Sicherheitsdekret 2026: Neue Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen beim Verkauf von Schneidwerkzeugen

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt das Sicherheitsdekret 2026 offiziell in Kraft. Es enthält wichtige Bestimmungen, die den Schutz von Minderjährigen stärken sollen, indem ihnen jeglicher Zugang zu potenziell gefährlichen ...
 
 
Kontaktiere uns