19/01/2024

Änderungen IRPEF 2024

Das Gesetzesdekret Nr. 216/2023 setzt das "erste Modul" der Steuerreform um und überarbeitet die IRPEF-Steuersätze und die steuerlichen Absetzbeträge: Das Dekret sieht, für das Steuerjahr 2024. die Reduzierung der Einkommensstufen (von 4 auf 3) und der entsprechenden IRPEF-Steuersätze vor. Die folgende Tabelle fasst die Änderungen zusammen:

Ab 2024   Bis 2023
Einkommensgrenze Steuersatz  Einkommensgrenze Steuersatz 
bis zu 28.000
 23% bis zu 15.000 23%
von 15.000 bis 28.000 25%
von 28.000 bis 50.000 35% von 28.000 bis 50.000 35%
über 50.000 43% über 50.000 43%

Außerdem wird eine Reduzierung der steuerlichen Abzüge um 260 Euro, für Steuerpflichtige mit einem Gesamteinkommen von über 50.000 Euro eingeführt: Es handelt sich um alle steuerlichen Aufwendungen, deren Abzugsfähigkeit mit 19% festgelegt ist, mit Ausnahme von Gesundheitsausgaben, Spenden an politische Parteien und Versicherungsprämien für das Risiko von Katastrophenereignissen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
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