20/08/2024

Anomalien MwSt., POS, elektronische Rechnungen und ISA

Die Agentur der Einnahmen setzt ihre sogenannte "compliance" Tätigkeit fort, indem sie bestimmte Steuerpflichtige auffordert eingereichte Erklärungen zu überprüfen, da Anomalien festgestellt wurden; die Betroffenen können der Agentur der Einnahmen entweder die Gründe für die festgestellten "Unstimmigkeiten" mitteilen oder die begangenen Fehler/Verstöße im Rahmen des sogenannten "ravvedimento" berichtigen und dabei von einer Strafminderung profitieren.

Die Mitteilungen betreffe insbesondere:

ANOMALIEN IM MWST. MODELL 2024
Die Agentur der Einnahmen verschickt Mitteilungen über festgestellte Anomalien im MwSt. Modell 2024 und fordert die Steuerpflichtigen auf, die Situation zu bereinigen. Die Mitteilung bezieht sich insbesondere auf die festgestellten Anomalien zwischen:
  • Dem Vorhandensein von mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen (ausgestellte elektronische Rechnungen, Daten über Verkäufe von Waren und Dienstleistungen an und von nicht in Italien ansässigen Personen, Quittungen);
  • Die Nichteinreichung des MwSt.-Modells 2024 für das Jahr 2023 oder dem Nichtausfüllen des MwSt.-Modells bzw. das unvollständige Ausfüllen des Feldes VE in der Steuererklärung.

ANOMALIEN FÜR ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN UND TELEMATISCHE QUITTUNGEN 2021
Anomalien werden durch den Vergleich der Daten auf elektronischen Rechnungen/telematischen Quittungen mit den Angaben im MwSt. Modell 2022, das sich auf das Jahr 2021 bezieht, festgestellt.


ANOMALIEN FÜR POS-BEWEGUNGEN FÜR DAS JAHR 2022
In der Mitteilung werden angeblich nicht gemeldete POS-Einnahmen als Differenz zwischen dem, was gemeldet wurde, und dem, was durch elektronische Zahlung eingenommen wurde, ausgewiesen. Im sogenannten “cassetto fiscale” ist eine Aufstellung jener Beträge, welche mittels elektronischer Zahlung durch POS-Gerät eingegangen sind und eventuelle Abweichungen, abrufbar.


ANOMALIEN FÜR DEN ZUVERLÄSSIGKEITSINDEX „ISA“ - DREIJAHRESZEITRAUM 2020-2022
Für die drei Jahre 2020 - 2021 - 2022 werden die folgenden Arten von Anomalien beim Zuverlässigkeitsindex „ISA“ festgestellt:
  • Unstimmigkeiten betreffend die Lagerverwaltung;
  • Unstimmigkeiten zwischen den angegebenen Daten im Modell Steuererklärung 2023 und denen im Modell des Zuverlässigkeitsindex ISA;
  • Angabe des Grundes für den Ausschluss im Steuererklärungsmodell;
  • Unstimmigkeiten zwischen Endbestand und Anfangsbestand;
  • Unstimmigkeiten zwischen angewendeten Zuverlässigkeitsindex ISA und Strukturdaten;
  • Elementarindikator „Inzidenz der Abschreibungen“ anomal;
  • Unstimmigkeiten zwischen der ISA-Punktzahl von 8 oder mehr und dem Vorhandensein von vorberechneten Daten;
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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