Außerordentlicher Verkauf
Der hds berät seine Mitglieder bei der Organisation von außerordentlichen Verkäufen und bei der Preisauszeichnung von Waren.
Unter außerordentlichem Verkauf sind der Räumungsverkauf, der Saisonschlussverkauf und der Werbeverkauf zu verstehen.
Der Räumungsverkauf
Ein Räumungsverkauf kann in nachstehenden Fällen durchgeführt werden, um in kürzester Zeit alle eigenen Waren abzusetzen:
a) Einstellung der Handelstätigkeit,
b) Veräußerung des Betriebes,
c) Verlegung des Betriebes in andere Räumlichkeiten,
d) Umbau oder Renovierung der Verkaufslokale,
e) Betriebsjubiläum alle zehn Jahre.
Mindestens 10 Tage vorher muss eine Mitteilung an die gebietsmäßig zuständige Gemeinde übermittelt werden. Der Räumungsverkauf darf nicht länger als 6 Wochen dauern.
Sie können in jedem beliebigen Zeitraum des Jahres durchgeführt werden.
Der Saisonschlussverkauf
Die Saisonschlussverkäufe oder Schlussverkäufe betreffen saisonale oder Modeartikel, die eine erhebliche Entwertung erleiden würden, wenn sie nicht innerhalb der Saison oder eines bestimmten Zeitraums verkauft würden.
Er findet zwei Mal im Jahr statt. Die Termine werden je nach Warenbereich und für die einzelnen Gebiete Südtirols von der Handelskammer festgelegt.
Der Werbeverkauf
Beim Werbeverkauf werden alle oder nur einige Artikel vom/von der Einzelhandelstreibenden zu günstigen Bedingungen zum Verkauf angeboten.
Sie unterliegen keiner vorherigen oder sonstigen Mitteilung.
Werbeverkäufe dürfen nicht in den 20 Tagen vor Beginn eines Saisonschlussverkaufs und im Monat Dezember mit saisonalen Produkten des Warenbereiches “Nicht-Lebensmittel“ durchgeführt werden, die Gegenstand des Saisonschlussverkaufs oder des Schlussverkaufs sind.
Die Hinweisschilder
Für Aus-, Werbe- und Saisonschlussverkäufe ist in den Geschäftsräumen und Schaufenstern das Datum des effektiven Beginns des außerordentlichen Verkaufes deutlich anzugeben und öffentlich bekannt zu machen. Der hds stellt seinen Mitgliedern solche Hinweisschilder zur Verfügung. Sie können in allen Bezirksbüros des hds abgeholt oder online bestellt werden.
Die Preisauszeichnung der Waren
Der Preis auf dem zum Verkauf stehenden Artikel muss eindeutig und ersichtlich sein.
Die Waren, die Gegenstand der außerordentlichen Verkäufe sind, müssen von jenen Waren, die zum normalen Verkaufspreis angeboten werden, getrennt werden.
Die Ausweisung zweier verschiedener Preise für einen Artikel ist außerhalb der außerordentlichen Verkäufe verboten.
Für Waren, die Gegenstand eines außerordentlichen Verkaufs sind, muss der normale Verkaufspreis, der Preisnachlass oder der Abschlag in Prozenten, und schließlich der effektive Preis, der sich durch den Preisnachlass ergibt, angegeben werden.
Unter außerordentlichem Verkauf sind der Räumungsverkauf, der Saisonschlussverkauf und der Werbeverkauf zu verstehen.
Der Räumungsverkauf
Ein Räumungsverkauf kann in nachstehenden Fällen durchgeführt werden, um in kürzester Zeit alle eigenen Waren abzusetzen:
a) Einstellung der Handelstätigkeit,
b) Veräußerung des Betriebes,
c) Verlegung des Betriebes in andere Räumlichkeiten,
d) Umbau oder Renovierung der Verkaufslokale,
e) Betriebsjubiläum alle zehn Jahre.
Mindestens 10 Tage vorher muss eine Mitteilung an die gebietsmäßig zuständige Gemeinde übermittelt werden. Der Räumungsverkauf darf nicht länger als 6 Wochen dauern.
Sie können in jedem beliebigen Zeitraum des Jahres durchgeführt werden.
Der Saisonschlussverkauf
Die Saisonschlussverkäufe oder Schlussverkäufe betreffen saisonale oder Modeartikel, die eine erhebliche Entwertung erleiden würden, wenn sie nicht innerhalb der Saison oder eines bestimmten Zeitraums verkauft würden.
Er findet zwei Mal im Jahr statt. Die Termine werden je nach Warenbereich und für die einzelnen Gebiete Südtirols von der Handelskammer festgelegt.
Der Werbeverkauf
Beim Werbeverkauf werden alle oder nur einige Artikel vom/von der Einzelhandelstreibenden zu günstigen Bedingungen zum Verkauf angeboten.
Sie unterliegen keiner vorherigen oder sonstigen Mitteilung.
Werbeverkäufe dürfen nicht in den 20 Tagen vor Beginn eines Saisonschlussverkaufs und im Monat Dezember mit saisonalen Produkten des Warenbereiches “Nicht-Lebensmittel“ durchgeführt werden, die Gegenstand des Saisonschlussverkaufs oder des Schlussverkaufs sind.
Die Hinweisschilder
Für Aus-, Werbe- und Saisonschlussverkäufe ist in den Geschäftsräumen und Schaufenstern das Datum des effektiven Beginns des außerordentlichen Verkaufes deutlich anzugeben und öffentlich bekannt zu machen. Der hds stellt seinen Mitgliedern solche Hinweisschilder zur Verfügung. Sie können in allen Bezirksbüros des hds abgeholt oder online bestellt werden.
Die Preisauszeichnung der Waren
Der Preis auf dem zum Verkauf stehenden Artikel muss eindeutig und ersichtlich sein.
Die Waren, die Gegenstand der außerordentlichen Verkäufe sind, müssen von jenen Waren, die zum normalen Verkaufspreis angeboten werden, getrennt werden.
Die Ausweisung zweier verschiedener Preise für einen Artikel ist außerhalb der außerordentlichen Verkäufe verboten.
Für Waren, die Gegenstand eines außerordentlichen Verkaufs sind, muss der normale Verkaufspreis, der Preisnachlass oder der Abschlag in Prozenten, und schließlich der effektive Preis, der sich durch den Preisnachlass ergibt, angegeben werden.
Ein Thema des Bereichs Recht und Gewerkschaften