09/05/2022

Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen, Verlängerung der Frist bis 15. November

Die kürzlich mit dem Gesetzesdekret „Energie“ eingeführte Möglichkeit der Aufwertung des steuerlichen Wertes von Grundstücken und nicht börsennotierten Beteiligungen (welche am 1. Januar 2022 im Besitz von Privatpersonen und nicht kommerziellen Einrichtungen waren) wurde bis zum 15. November 2022 verlängert.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass bis zum 15. November 2022
  • ein berechtigter Freiberufler den Schätzwert der Beteiligung oder des Grundstücks ermittelt und bescheinigt;
  • der betreffende Steuerpflichtige die Ersatzsteuer in Höhe von 14% für den gesamten Betrag (oder die erste Rate im Falle eines Ratenzahlungsplans über drei Jahre) bezahlt.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns