09/05/2022
Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen, Verlängerung der Frist bis 15. November
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass bis zum 15. November 2022
- ein berechtigter Freiberufler den Schätzwert der Beteiligung oder des Grundstücks ermittelt und bescheinigt;
- der betreffende Steuerpflichtige die Ersatzsteuer in Höhe von 14% für den gesamten Betrag (oder die erste Rate im Falle eines Ratenzahlungsplans über drei Jahre) bezahlt.