25/01/2022
Baldige Pflicht zur Elektronischen Rechnungsstellung für Pauschalsysteme; Papierrechnungen für Gesundheitsdienstleistungen
Ebenfalls bis 2022 verlängert wurde das Verbot für Dienstleister im Gesundheitsbereich, elektronische Rechnungen für Gesundheitsdienstleistungen an Privatpersonen, auszustellen. Die nötigen Daten werden weiterhin unter Wahrung des Datenschutzes an das Sistema tessera sanitaria (Sistema TS) übermittelt; Die Rechnungen für diese Dienstleistungen müssen weiterhin in Papierform ausgestellt werden.