25/01/2022

Baldige Pflicht zur Elektronischen Rechnungsstellung für Pauschalsysteme; Papierrechnungen für Gesundheitsdienstleistungen

Der Europarat hat Italien kürzlich dazu ermächtigt, die Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung auf die Pauschalsysteme ("minimo" und "forfetario") auszuweiten. Der obligatorische Charakter der elektronischen Rechnungsstellung für „Minimi“ und „Forfettari“ erfordert weitere gesetzgeberische Maßnahmen, so dass die Verpflichtung im Laufe des Jahres 2022 in Kraft treten wird. Derzeit wurde jedoch noch kein genaues Datum festgelegt. Steuerpflichtige, die in diese Pauschalsysteme hineinfallen, sollten sich rechtzeitig auf diese neuen Rechnungsstellungsmethoden einstellen und sich darüber informieren.
Ebenfalls bis 2022 verlängert wurde das Verbot für Dienstleister im Gesundheitsbereich, elektronische Rechnungen für Gesundheitsdienstleistungen an Privatpersonen, auszustellen. Die nötigen Daten werden weiterhin unter Wahrung des Datenschutzes an das Sistema tessera sanitaria (Sistema TS) übermittelt; Die Rechnungen für diese Dienstleistungen müssen weiterhin in Papierform ausgestellt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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