16/11/2022
Beiträge „de minimis“ 2018: Einladungen zur freiwilligen Berichtigung
Die Steuerpflichtigen erhalten mittels PEC oder mittels Post die Mitteilung mit den Daten der Unstimmigkeiten. Diese Mitteilung kann auch im Steuerpostfach „cassetto fiscale“ des Betroffenen, unter dem Bereich „L‘ Agenzia scrive“ – „Comunicazioni relative all‘ invito alla compliance“, eingesehen werden.
Im Anschluss an die Mitteilung kann der Steuerpflichtige seine Situation berichtigen, indem er eine ergänzende Erklärung mit den korrekten Daten einreicht. In diesem Fall wird eine Strafe fällig, die jedoch in den Genuss des "ravvedimento operoso" kommt, wenn das Versäumnis auf einen Fehler beim Ausfüllen der Felder der Steuererklärung zurückzuführen ist; wurde die „De-minimis“ Beihilfe unrechtmäßig verwendet, muss der Beitrag samt Sanktionen und Zinsen zurückgezahlt werden.