04/05/2022
Elektronische Rechnungsstellung ab 1. Juli für Forfettari, Minimi und ASD verpflichtend
- Subjekte im früheren Pauschalsystem (Minimi)
- Subjekte im neuen Pauschalsystem (Forfettari)
- Amateursportvereine laut Gesetz 398/91, welche vorher (unter 65.000 Euro Umsatz) befreit waren.
Es ist vorgesehen, dass die betroffenen Subjekte Anfangs die Möglichkeit erhalten sollen, die elektronischen Rechnungen innerhalb eines verlängerten Zeitraums auszustellen: für das dritte Trimester 2022 sollen die Rechnungen innerhalb des Folgemonats der Leistung ausgestellt werden dürfen, ohne dass Sanktionen verhängt werden. Ab dem vierten Trimester 2022 müssen die elektronischen Rechnungen innerhalb der üblichen Frist von 12 Tagen ab dem Datum der Durchführung der Tätigkeit ausgestellt werden.
Derzeit wird überprüft, ob Steuerpflichtige, deren Einkünfte 25.000 Euro nicht übersteigen, bis 2024 von dieser Pflicht der elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen bleiben sollen.
Ab 1. Juli soll es auch Änderungen geben für:
- Auslandsrechnungen: Ein – und Ausgangsrechnungen aus dem Ausland müssen elektronisch über das digitale Austauschsystem (Sistema di Intercambio) mittels elektronischen Formats übermittelt werden.
- Lieferungen von Waren in die Republik San Marino: Ab dem 1. Juli 2022 müssen auch Rechnungen für die Lieferungen von Waren, die in der Republik San Marino versandt oder transportiert werden, von in Italien ansässigen (niedergelassenen oder identifizierten) Steuerpflichtigen im elektronischen Format ausgestellt werden.
- Personen, die verpflichtet sind, die Daten an das STS (Sistema Tessera Sanitaria) zu übermitteln.
- Personen, die zwar nicht verpflichtet sind, Daten an das STS (Sistema Tessera Sanitaria) zu übermitteln, aber dennoch Gesundheitsdienstleistungen an Privatpersonen erbringen.