09/11/2023

Elektronische Tageseinnahmen: Aufforderungen zur Regularisierung

Eine neue Mitteilung der Agentur der Einnahmen zielt darauf ab, die spontane Einhaltung der Vorschriften bei jenen Steuerpflichtigen im Besitzt einer MwSt. Nummer zu fördern, bei denen Differenzen zwischen dem Gesamtbetrag der täglich mit elektronischen Zahlungsmitteln getätigten Umsätze und dem Gesamtbetrag der übermittelten elektronischen Rechnungen und elektronischen Tageseinnahmen festgestellt werden. Die Mitteilung wird an das digitale Domizil der einzelnen Steuerpflichtigen gesandet und kann auch im so genannten "cassetto fiscale" und auf der Webseite bei "Fatture e corrispettivi", im Abschnitt "Consultazione", Bereich "Fatture elettroniche e altri dati Iva" eingesehen werden.

Die Steuerpflichtigen können auch etwaige Fehler oder Versäumnisse durch den sogenannte „ravvedimento operoso“ berichten. Insbesondere sieht das Gesetztesdekret "Energia" die Möglichkeit vor Verstöße bis zum 15. Dezember 2023 mittels eines "ravvedimento" zu berichtigen, auch wenn diese bereits bis zum 31. Oktober 2023 festgestellt wurden (sofern sie zum Zeitpunkt der Berichtigung nicht Gegenstand eines Anfechtungsbescheids sind), und zwar in Bezug auf:
  • nicht/rechtzeitige Speicherung oder Übermittlung der Tageseinnahmen;
  • Speicherung/Übermittlung von Tageseinnahmen mit unvollständigen oder unwahren Daten;
  • Unterlassung der Ausstellung von Quittungen/Steuerbelege/ddt;
  • Ausstellung von Quittungen/Steuerbelege/ddt mit einem geringeren Betrag als den tatsächlichen.

Die Regularisierung betrifft Verstöße, welche im Zeitraum 1. Januar 2022 - 30. Juni 2023 begangen wurden. Neu ist die Ausdehnung der Regularisierung auf Personen, gegen die der Verstoß bereits festgestellt wurde oder durch eine Mitteilung bis zum 31. Oktober 2023 festgestellt wird, welche sonst gemäß ex Artikel 13, Absatz 1, Buchstabe b-quater des Gesetzesdekrets 472/97 ausgeschlossen waren. Diese Personen dürfen zum Zeitpunkt des Abschlusses des sogenannten „ravvedimento“, welcher innerhalb 15. Dezember 2023 geschehen soll, noch keine Anfechtungserklärung erhalten haben.

Die Richtigstellung mittels den sogenannten „ravvedimento“ wird bei der Berechnung der vier Verstöße innerhalb des Fünfjahreszeitraums, die für die weitere Anwendung der zusätzlichen Sanktion und der Aussetzung der Tätigkeit ausschlaggebend sind, nicht berücksichtigt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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