23/01/2024
Forfettari: Kontrollen und Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung
Der Steuerzahler darf im Vorjahr nicht:
- Einnahmen/Entgelte (jährlich berechnet) von mehr als 85.000 Euro erzielt haben;
- Ausgaben für Angestellte in Höhe von mehr als 20.000 Euro getätigt haben;
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und ähnliche Einkünfte von mehr als 30.000 Euro erhalten haben; die Überprüfung dieser Grenze ist irrelevant, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
- Durchführung der üblichen Mehrwertsteuerpflichten und Führung der Buchhaltungsregister;
- Anwendung eines Steuerrückbehaltes, falls professionell tätig;
- Verlust der INPS- Beitragsreduzierung von 35% für Handwerker und Kaufleute.
Bis Ende 2023 war es für Steuerzahler, die im Jahr 2021 Einnahmen oder Entgelte von weniger als 25.000 Euro erzielt hatten, weiterhin möglich, Rechnungen in Papierform auszustellen.