11/12/2023

Fringe Benefit: mit zu Lasten lebenden Kindern, Freigrenze auf 3.000 Euro

Das Gesetzesdekret „Lavoro“ sieht vor, dass die Freigrenze für Lohnnebenleistungen (Fringe Benefit Leistungen) für Arbeitnehmer (und Gleichgestellte) mit zu Lasten lebenden Kindern für das Steuerjahr 2023 auf 3.000 Euro angehoben wird. Für die übrigen Arbeitnehmer (und Gleichgestellte) bleibt der ursprüngliche Grenzwert von 258,23 Euro erhalten.

Lohnnebenleistungen, die bis zum 12. Januar des Folgejahres ausgezahlt werden, gelten ebenfalls als im Steuerzeitraum eingegangen (so genanntes "erweitertes Kassenprinzip").

Es gilt zu beachten, dass die Maßnahme keine Verpflichtung, sondern einen steuerlichen Anreiz für den Arbeitgeber darstellt: Unternehmen sind also nicht dazu verpflichtet Lohnnebenleistungen zu gewähren, sondern haben die freie Wahl.

Zu den Fringe Benefit Leistungen, die den Arbeitnehmern gewährt werden, gehören auch Beträge, die der Arbeitgeber für die Erstattung der häuslichen Nebenkosten, wie z.B. für die Wasserversorgung, Strom und Erdgas zahlt.

Werden Gutscheine verwendet, so gilt die Leistung als in dem Moment erhalten, in dem sie dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
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