08/06/2023
Fristverlängerung für die „Tregua fiscale“ im Gesetzesdekret
- Die Bezahlung der geschuldeten Beträge, die sich aus der Teilnahme an der „rottamazione quater“ ergeben, muss innerhalb 31. Oktober 2023 erfolgen, indem entweder die Zahlung der ersten Rate (in Höhe von 10% des festgelegten Betrags) oder eine Einmalzahlung innerhalb der genannten Frist getätigt wird.
- die Frist für die Zahlung der ersten Rate für die Regularisierung von formellen Fehlern wird auf den 31. Oktober 2023 aufgeschoben;
- die Frist für die Inanspruchnahme des „ravvedimento operoso speciale" wird auf den 30. September 2023 verschoben;
- Die Frist für die erleichterte Beilegung zugehöriger Steuerstreitigkeiten (definizione agevolata) in jedem Stadium und auf jeder Ebene des Verfahrens, für Streitbeilegungsverfahren (conciliazione agevolata) und den erleichterten Verzicht auf zugehöriger Steuerstreitigkeiten (rinuncia agevolata) vor dem Kassationsgericht wurde auf den 30.September 2023 aufgeschoben. Einführung der Möglichkeit für den Steuerpflichtigen, der sich der erleichterten Beilegung von Steuerstreitigkeiten anschließt, die nach den ersten 3 Raten folgenden Raten in maximal 51 gleichen Monatsraten zu bezahlen (ab Januar 2024).