22/06/2023
Güterkraftverkehr: Beiträge für die Erneuerung des Fuhrparks
Insbesondere werden folgende Investitionen gefördert:
- der Kauf von Euro-6-Dieselfahrzeugen bei gleichzeitiger Verschrottung von alten Nutzfahrzeugen ab 7 Tonnen (7.000 Euro bis maximal 15.000 Euro);
- der Kauf von leichten Nutzfahrzeugen Klasse Euro 6 step E und Euro 6 E mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen bis zu 7 Tonnen, bei gleichzeitiger Verschrottung von Fahrzeugen desselben Typs (3.000 Euro);
- der Kauf von Fahrzeugen mit Hybrid-, Elektro-, CNG- und LNG-Antrieb (4.000 Euro bis maximal 24.000 Euro, zuzüglich 1.000 Euro bei gleichzeitiger Verschrottung eines veralteten Fahrzeugs);
- der Kauf von Anhängern und Sattelanhängern, die für den kombinierten Schienen- oder Seeverkehr verwendet werden;
- Erwerb von Anhängern, Sattelanhängern und Ausrüstungen für Spezialfahrzeuge über 7 Tonnen, die für den ATP-Transport ausgerüstet sind, sowie Ersatz von Kühl- und Heizeinheiten.
In einem ersten Moment muss um den Beitrag angesucht werden (sog. Buchungsphase), in einem zweiten Moment muss dann die Rechenschaft über die getätigten Investitionen erfolgen. Die Buchung kann ab dem 26. Juni 2023, 10.00 Uhr, bis zum 11. August 2023, 16.00 Uhr, erfolgen. Um die Buchung vorzunehmen, muss das Modell, welches sich in „Investimenti IX edizione“ (siehe unter den Downloads) befindet, vom antragsstellenden Unternehmen, ausschließlich mittels zertifizierter elektronischer Post (Pec) an ram.investimenti2023@legalmail.it versendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beiträge bis zur Höhe der verfügbaren Mittel und in der Reihenfolge der Buchung ausgezahlt werden. Deshalb ist es notwendig, die Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten, um den Antrag zeitnahe einreichen zu können.