24/03/2022
INPS „gestione separata“, Erhöhung für Freiberufler ohne gesonderte Rentenkasse
Freiberufler:
- 26,23% für Freiberufler mit einer MwSt.-Nummer, die INPS „gestione separata“ eingeschrieben sind und keiner anderen obligatorischen Rentenkasse angehören oder nicht als Rentner gemeldet sind (27 % ab 2023);
- 24,00% für Freiberufler, die gleichzeitig eine Rente beziehen oder bei einer anderen obligatorischen Rentenkasse versichert sind.
Mitarbeiter und gleichgestellte Personen:
- 35,03% für Personen, die bei keiner anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und auf die der zusätzliche DIS-COLL-Beitrag angewendet wird;
- 33,72% für Personen, die bei keiner anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und auf die der zusätzliche DIS-COLL-Beitrag nicht erhoben wird;
- 24,00 % für Personen, die eine Rente oder eine anderen gesetzliche Rentenkasse haben.