23/03/2023

INPS getrennte Verwaltung, Beitrag 2023

Für das Jahr 2023 gelten die folgenden Sätze für Freiberufler, die in der getrennten Verwaltung des INPS angemeldet sind:
  • 26,23% für Freiberufler mit einer MwSt.-Nummer, die in der getrennten Verwaltung des INPS eingeschrieben sind und nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen oder als Rentner versichert sind;
  • 24,00% für Mitglieder, die eine Rente beziehen oder bei anderen obligatorischen Rentenkassen versichert sind.
  • Mitarbeiter und gleichgestellte Personen:
  • 35,03 % für Personen, die nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für die der Zusatzbeitrag DIS-COLL gilt;
  • 33,72 % für Personen, die nicht in anderen gesetzlichen Rentenkassen angemeldet sind und für die der DIS-COLL-Zusatzbeitrag nicht gilt;
  • 24,00 % für Personen mit einer Rente oder einer anderen gesetzlichen Rentenkasse.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/06/2025

IRAP-Reduzierung: Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung

Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
 
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 
Kontaktiere uns