03/11/2023
IRPEF-Vorauszahlung in Ratenzahlungen möglich
Laut dieser Bestimmung sind folgende Subjekte ausgeschlossen:
- natürliche Personen, die nicht im Besitz einer MwSt. Nummer sind (dazu gehören auch Gesellschafter von "transparenten" Gesellschaften und Vereinigungen im Sinne der Artikel 5, 115 und 116 des TUIR, sofern sie nicht im Besitz einer eigenen MwSt. Nummer sind);
- andere Subjekte (z.B. Kapital- und Personengesellschaften, sowie gewerbliche und nichtgewerbliche Einrichtungen);
- natürliche Personen, welche im Besitz einer MwSt. Nummer sind, aber im Jahr 2022 Erträge oder Einkünfte von mehr als Euro 170.000 erklären.