21/03/2022

ISA, Ausschluss für Covid-19

Kürzlich wurden die Vorlagen des Modell ISA genehmigt. Diese sind der Einkommenssteuererklärung 2022 beizufügen. Wie bereits im Vorjahr, wurde auch heuer bestätigt, dass alle Unternehmen von dieser Pflicht ausgeschlossen sind, die einen Rückgang der Einnahmen um mindestens 33% aufgrund der Covid-19-Situation im Steuerzeitraum 2021 gegenüber dem Steuerzeitraum 2019 aufzeigen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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