12/04/2023
Jahresabschlüsse 2022, Fristen für die Genehmigung
Die nachstehende Tabelle zeigt die Fristen für das Verfahren zur Genehmigung der Jahresabschlüsse.
Tätigkeit | Frist | |
120 Tage | 180 Tage | |
Erstellung des Jahresabschlusses | 31. März 2023 | 30. Mai 2023 |
Erstellung des Lageberichtes | 31. März 2023 | 30. Mai 2023 |
Übermittlung des Jahresabschlusses an den Aufsichtsrat |
31. März 2023 | 30. Mai 2023 |
Hinterlegung des Jahresabschlusses am Gesellschaftssitz | 15. April 2023 | 14. Juni 2023 |
Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses | 22. April 2023 | 21. Juni 2023 |
Ordentliche Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses | 2. Mai 2023 | 29. Juni 2023 |
Eventuelle Registrierung des Beschlusses zur Dividendenausschüttung | 20. Mai 2023 | 19. Juli 2023 |
Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Handelsregister (CCIAA) | 1. Juni 2023 | 29. Juli 2023 |
Um auf die verlängerte Frist von 180 Tagen zurückgreifen zu können, muss beispielsweise einer der konkreten Umstände vorliegen:
- das Vorhandensein von Beteiligungen (mit der Notwendigkeit, die Bilanzdaten der beteiligten Unternehmen zu kennen. um diese beurteilen zu können);
- das Vorhandensein von Betriebsstätten im Ausland mit getrennter Buchhaltung, welche bei Bilanzerstellung zusammengeführt werden müssen, oder das Vorhandensein mehrerer Betriebssitze mit eigenständiger Buchführung;
- Unternehmensumstrukturierungen, die sich auf die Verwaltungs- und Buchhaltungsstruktur des Unternehmens auswirken;
- die Einreichung eines Antrags auf Nichtanwendbarkeit der „società di comodo“, welcher noch nicht bestätigt wurde.