21/04/2022

Kassenbons/Quittungen: Übermittlung gilt als unterlassen, wenn mit Layout "6.0"

Die Frist für die Anpassung der Registrierkasse (RT) auf das neue Layout (Version "7.0"), das für die Übermittlung der Kassenbons/Quittungen vorgesehen ist, ist am 31. Dezember 2021 abgelaufen. Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich klargestellt, dass Daten, die ab dem 1. Januar 2022 mit vorherigem Layout ("6.0") übermittelt werden, als "unterlassene Übermittlung" gewertet werden.

Falls die trimestralen Abrechnungen der Mehrwertsteuer dennoch korrekt durchgeführt wurden, ist eine Mindeststrafe von 100€ für jede Übermittlung vorgesehen. Es kann die begünstigte Steuerabfindung (ravvedimento operoso) in Anspruch genommen werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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