14/12/2022

Mehrwertsteuer-Vorauszahlung

Der 27. Dezember ist der Stichtag für die Zahlung der der Mehrwertsteuervorauszahlung. Die Vorauszahlung (die nicht fällig ist, wenn sie weniger als 103,29 Euro beträgt) muss mit dem Zahlungsformular F24 unter Angabe eines der folgenden Steuerkodexe geleistet werden:
  • 6013 für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer monatlich abrechnen;
  • 6035 für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer trimestral abrechnen.
Die Vorauszahlung kann mit drei verschiedenen Methoden gemacht werden:
  • historisch, basierend auf der Abrechnung des 4. Trimesters des Vorjahres;
  • vorrausschauend, auf Grundlage einer Schätzung der bis zum 31. Dezember zu erwartenden Operationen;
  • analytisch, auf der Grundlage der bis zum 20. Dezember durchgeführten Tätigkeiten;
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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