14/12/2023

Mehrwertsteuer-Vorauszahlung

Der 27. Dezember ist der Stichtag für die Zahlung der der Mehrwertsteuervorauszahlung. Die Vorauszahlung (die nicht fällig ist, wenn sie weniger als 103,29 Euro beträgt) muss mit dem Zahlungsformular F24 unter Angabe eines der folgenden Steuerkodexe geleistet werden:
  • 6013 für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer monatlich abrechnen;
  • 6035 für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer trimestral abrechnen.

Die Vorauszahlung kann mit drei verschiedenen Methoden gemacht werden:
  • Historisch, basierend auf der Abrechnung des 4. Trimesters des Vorjahres;
  • vorrausschauend, auf Grundlage einer Schätzung der bis zum 31. Dezember zu erwartenden Operationen;
  • analytisch, auf der Grundlage der bis zum 20. Dezember durchgeführten Tätigkeiten;
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

04/10/2024

Bauwesen: So beantragen Sie das “DURF”

Für Unternehmen, die eine Kreditkarte für das Baugewerbe beantragen möchten, ist es außerdem erforderlich, das so genannte "DURF", das Dokument für die steuerliche Ordnungsmäßigkeit, zu beantragen. Es gibt folgende Möglichkeiten, dieses Dokument zu ...
 
 

02/10/2024

Steuerfälligkeiten im Oktober

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

26/09/2024

Erinnerungsschreiben und automatische Kontrollen

Das sogenannte Dekret „decreto correttivo“ der Steuerreform hat die Fristen für fällige Zahlungen, welche sich aufgrund von Liquidationstätigkeiten/automatischen oder formellen Kontrollen der Steuererklärungen ergeben, geändert und eine längere ...
 
 

19/09/2024

RENT-Registrierung für Taxi und "NCC"

Das Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr hat das RENT, das nationale elektronische Register in Betrieb genommen, in dem alle Informationen über landesweit erteilte Lizenzen und Genehmigungen gesammelt werden. Die neue digitale Plattform ...
 
 
 
Kontaktiere uns