24/06/2022

Meldung der Kurtaxe

Begrenzt auf die Steuerjahre 2020 und 2021 wird die Frist für die Meldung der Kurtaxe vom 30. Juni auf den 30. September 2022 verschoben. Wir warten auf die Bestätigung des Landes, dass diese Erfüllung die Südtiroler Unternehmen nicht betrifft, da die Gesetzgebung bezüglich der Kurtaxe in die primäre Kompetenz des Landes Südtirol fällt und durch das Landesgesetz Nr. 9/2012 und nicht durch die nationale Gesetzgebung geregelt wird.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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