28/03/2024
Messeteilnahme: Wegweiser für Landesbeiträge
Voraussetzungen
Für den Zeitraum 2024-2026 können Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben, Beiträge für die Internationalisierung (Teilnahme an Messen) beanspruchen.
Was wird gefördert
Zugelassen sind folgende Vorhaben, sofern sie eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken:
- Teilnahme an Messen außerhalb Südtirols;
- Teilnahme an digitalen Messen;
- Teilnahme an folgenden Messen, welche in Südtirol stattfinden: Alpitec, Prowinter, Klimahouse, Interpoma, Agrialp, Agridirect, Hotel, Tipworld, Civilprotec.
Zulässige Ausgaben sind:
- Platzmiete;
- Standmiete;
- Kosten für den Aufbau des Standes;
- Einschreibe- und Teilnahmegebühren;
- ausschließlich im Fall von Teilnahme an digitalen Messen: Kosten für die Teilnahme und Realisierung der digitalen Inhalte.
Höhe der Ausgaben
- Förderfähige Mindestausgabe pro Beitragsantrag und Anrechnungsjahr: 2.000,00 Euro
- Höchstausgabe für die Teilnahme an digitalen Messen: 15.000,00 Euro
- Höchstausgabe für förderfähige Vorhaben pro Anrechnungsjahr: 300.000,00 Euro
Beitragssätze
- 50 % für die ersten zwei Teilnahmen an derselben Messe;
- 15 % für die weitere Teilnahme an derselben Messe nach den ersten beiden.
Anweisungen für das Ansuchen
- Der Beitragsantrag ist vor Beginn des entsprechenden Vorhabens einzureichen.
- Die Beiträge können bis zum 2. Oktober ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung eingereicht werden.
Weiterführende Informationen zur Förderung unter dem Landesportal