24/01/2023
Forfettari: Pauschalbesteuerung und elektronische Rechnungsstellung
Diese Klarstellung bedeutet, dass Personen, die die jährliche Umsatzgrenze von 25.000 Euro im Jahr 2021 eingehalten, aber im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023 überschritten haben, zu den "übrigen Personen" gehören, die erst ab dem 1 Januar 2024 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind.