26/02/2024
Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Wirksamkeit vom TAR ausgesetzt
In Ermangelung neuer gesetzlicher Maßnahmen muss die erste Verhandlung, welche am 27. März 2024 stattfinden wird, abgewartet werden.
Bis zum Zeitpunkt, wo kein neuer Termin für die Erfüllung festgesetzt wird, sollten die vorgesehenen Sanktionen (von 103 bis 1.032 Euro), welche die geforderte Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers noch nicht (innerhalb 11. Dezember 2023) übermittelt haben, nicht anwendbar sein.