26/02/2024

Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Wirksamkeit vom TAR ausgesetzt

Das Regionale Verwaltungsgericht Latium hat den Rekurs eines Interessensverbands stattgegeben und die Wirksamkeit des Dekretes des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy, mit der Durchführungsbestimmung für die Übermittlung der Daten des wirtschaftlichen Eigentümers an die Handelskammer, bis zum 11. Dezember 2023, ausgesetzt.

In Ermangelung neuer gesetzlicher Maßnahmen muss die erste Verhandlung, welche am 27. März 2024 stattfinden wird, abgewartet werden.
Bis zum Zeitpunkt, wo kein neuer Termin für die Erfüllung festgesetzt wird, sollten die vorgesehenen Sanktionen (von 103 bis 1.032 Euro), welche die geforderte Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers noch nicht (innerhalb 11. Dezember 2023) übermittelt haben, nicht anwendbar sein.

 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
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