07/08/2024
Reform der Steuerstrafen, neuer “ravvedimento operoso”
- Die Kürzung auf 1/7 der Sanktionen erstreckt sich auf den sogenannten „ravvedimento“, welcher nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Erklärung betreffend jene Zeiträume, welche sich auf einen späteren Zeitraum der Begebung des Fehlers erfolgen;
- Die Herabsetzung der Sanktionen auf 1/6, 1/5 und 1/4 agiert auf Basis des Fortganges des Bewertungsverfahrens, in Übereinstimmung mit der Einführung des neuen präventiven kontradiktorischen Verfahrens;
- Bei Feststellungsverstößen gilt die gesetzliche Kumulierung, jedoch beschränkt auf die einzelne Steuer und den einzelnen Steuerzeitraum.
- Für unterlassene oder verspätete Zahlungen wird eine Strafe in Höhe von 25 % anstelle von 30 % erhoben.