06/03/2024
“Rottamazione quater”: Zahlungsübersicht
Bis zum gleichen Termin, dem 15. März 2024, kann auch die dritte Rate gezahlt werden, die am 28. Februar 2024 fällig ist.
Für die Frist vom 15 März 2024 gilt ein 5-tägiger Toleranzzeitraum, so dass die Zahlung als rechtzeitig gilt, wenn sie bis Mittwoch, den 20. März 2024, in voller Höhe erfolgt.
Für die Zahlungen sind jene Formulare zu verwenden, welche bei der Mitteilung über die fälligen Beträge beigefügt sind und auch auf der Website der Agenzia delle Entrate-Riscossione im reservierten Bereich zur Verfügung stehen.