09/05/2024
„Salva Conti“, Verlängerung des „ravvedimento speciale“
Bei Ratenzahlung werden die Fristen vom 1. Juli (der 30. Juni fällt auf einen Sonntag), 30. September und 20. Dezember 2024, für die Zahlung der auf die erste Rate folgenden Raten, bestätigt.
Bei Verstößen, welche sich auf gültig eingereichte Erklärungen für das Steuerjahr 2021 und früher beziehen und bis zum 30. September 2023 noch keine Berichtigung abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit die Unregelmäßigkeit oder das Versäumnis mittels den sogenannten „ravvedimento speciale“ bis zum 31. Mai 2024 zu beseitigen, indem die Zahlung auf 1/18 des Mindestbetrags reduzierte Sanktion, die geschuldete Steuer und die Zinsen erfolgt. Die Zahlung kann einmalig oder durch Zahlung des entsprechenden Betrags in 5 Raten bis zum 31. Mai 2024 erfolgen. Die verbleibenden 3 Raten müssen bis zum 1. Juli, 30. September und 20. Dezember 2024 gezahlt werden.