03/11/2020
Agenturvertrag: Entschädigung bei Vertragsauflösung
- Entschädigung bei Vertragsauflösung (Firr);
- Zusatzentschädigung für den Kundenstock;
- Leistungsbezogene Entschädigung („meritocratica“).
Die Beträge der effektiv zustehenden Entschädigungen ergeben sich aus einer Berechnung aufgrund der jährlichen Provisionen des gesamten Vertragsverhältnisses.
Die Rechtsberatung bietet den Handelsvertretern als Dienstleistung sowohl individuelle Beratungen zum Thema als auch die Berechnung der zustehenden Entschädigungen an.