13/07/2023
Bonus Energie 2022, „remissione in bonis“ für versäumte Mitteilung möglich
Die Agentur der Einnahmen ist der Ansicht, dass das Versäumnis des Antragstellers mit der sogenannten „remissione in bonis“ aufgehoben werden kann, da es sich um einen reinen Formfehler handelt. In diesem Fall kann der Antragsteller, wenn er die grundsätzlichen Voraussetzungen der Anforderungen erfüllt:
- die Mitteilung innerhalb der Frist für die Einreichung der Steuererklärung nachreichen;
- eine Strafe von Euro 250 einzahlen.
Steuerguthaben, die sich auf das dritte und vierte Quartal 2022 beziehen, können nur bis zum 30. September 2023 verrechnet werden; die sogenannte „remissione in bonis“ muss notwendigerweise vor der Verrechnung des Guthabens erfolgen und kann nicht nach dieser Frist eingereicht werden.