18/07/2024

Forderungen 4.0, Überprüfungen in 30 Tagen

In Erwartung der Daten aus den Ex-post-Mitteilungen an die GSE setzt die Agentur der Einnahmen die Verrechnung der Steuergutschriften betreffend Investitionen der Kategorie 4.0 für 30 Tage aus. Dabei handelt es sich insbesondere um die Kodexe 6936 und 6937 mit dem Bezugsjahr 2023 oder 2024 (d.h. dem Jahr der Fertigstellung der Investition) und die Kodexe 6938, 6939 und 6940, Jahr 2024. Diese Aussetzungsfrist dient der Steuerbehörde dazu, von der GSE die Informationen über die von den Steuerpflichtigen übermittelten Ex-post-Mitteilungen einzuholen, die eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kredite bzw. Forderungen sind. Nach Abschluss der Kontrolle hebt die Agentur der Einnahmen die Sperrung der F24-Vollmacht auf, wobei das Zahlungsdatum beibehalten wird; wenn jedoch innerhalb von 30 Tagen keine positive Rückmeldung eingeht, wird das Modell verworfen und die Zahlung als unterlassen betrachtet, mit den daraus resultierenden Strafen und Zinsen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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