21/09/2023

Güterkraftverkehr: Anträge von Steuerguthaben für den Ankauf von Dieselkraftstoff

Das Ministerium für Infrastruktur und Transporte hat die Modalitäten für Steuergutschriften für Unternehmen des Güter- und Personenverkehrs für den Ankauf von Dieselkraftstoff im Jahr 2022 bekannt gegeben. Zu beachten gibt es drei Fälligkeiten:

  • Für Transportunternehmen auf eigene Rechnung ist ein Steuerguthaben in Höhe von 28% der Ausgaben für den Ankauf von Dieselkraftstoff im ersten Trimester des Jahres 2022 vorgesehen: Die Anträge können ausschließlich auf der speziell eingerichteten Plattform der „Agenzia delle Dogane e Monopoli“ ab dem 11. September 2023, 15:00 Uhr, eingereicht werden. Weitere Informationen unter www.mit.gov.it
  • Für Unternehmen des Personenverkehrs ist ein Steuerguthaben in Höhe von 12% der Ausgaben für den Ankauf von Dieselkraftstoff im zweiten Semester des Jahres 2022 vorgesehen: Die Anträge können ausschließlich auf der speziell eingerichteten Plattform der „Agenzia delle Dogane e Monopoli“ ab dem 14. September 2023, 15:00 Uhr, eingereicht werden. Weitere Informationen unter www.mit.gov.it
  • Für Transportunternehmen auf Rechnung dritter ist ein Steuerguthaben in Höhe von 12% der Ausgaben für den Ankauf von Dieselkraftstoff im zweiten Trimester des Jahres 2022 vorgesehen: Die Anträge können ausschließlich auf der speziell eingerichteten Plattform der „Agenzia delle Dogane e Monopoli“ ab dem 18. September 2023, 15:00 Uhr, eingereicht werden. Weitere Informationen unter www.mit.gov.it
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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