11/07/2023

ISTAT-Fragebögen, hohe Strafen für den Verstoß gegen Auskunftspflicht

Es kommt sehr häufig vor, dass Unternehmen aufgefordert werden, sich an Erhebungen vom ISTAT (oder anderer vom Nationalen Statistischen System anerkannte Einrichtungen) zu beteiligen, indem sie Fragebögen online ausfüllen. Es ist wichtig, zwischen obligatorischen und fakultativen Erhebungen zu unterscheiden, da im Falle eines Verstoßes bei verpflichtenden Erhebungen, hohe Verwaltungsstrafen verhängt werden können: Bei Nichtteilnahme oder Unvollständigkeit drohen Strafen von mindestens Euro 516 bis maximal Euro 5.164.

Außerdem gibt es keine Möglichkeit, das Versäumnis zu korrigieren, wenn die Abgabefrist abgelaufen ist.

Es wird daher empfohlen sein PEC-Postfach regelmäßig zu kontrollieren, um bei Anfragen, Informationen und Mahnungen rechtzeitig Einsicht nehmen und gegebenenfalls eventuelle Zugangsdaten zu den Portalen abrufen zu können.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns