Kassenbon-Lotterie: Anpassung der Registrierkassen bis Oktober
Die Steuerbehörde hat die Modalitäten für die Anpassung der telematischen Registrierkassen festgelegt und bestimmt, dass die Aktualisierung der Geräte bis zum 2.Oktober 2023 durchgeführt werden muss. Die Anpassung ist aufgrund der Änderungen bei der "Kassenbon-Lotterie" erforderlich, welche die Generierung eines „zweidimensionalen Codes“ vorsehen, der auf dem Kassazettel/der Quittung aufscheinen muss und somit die Teilnahme an der „sofortigen“ Kassenbonlotterie ermöglicht. Der "zweidimensionale Code" wird auf dem Kassazettel/der Quittung angegeben, die nach dem Kauf ausgestellt wird, und kann zur "sofortigen" Überprüfung des Gewinns verwendet werden.
Für die Anpassungskosten ist ein Steuerguthaben bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro vorgesehen.
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
Das sogenannte Dekret „decreto correttivo“ der Steuerreform hat die Fristen für fällige Zahlungen, welche sich aufgrund von Liquidationstätigkeiten/automatischen oder formellen Kontrollen der Steuererklärungen ergeben, geändert und eine längere ...
Das Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr hat das RENT, das nationale elektronische Register in Betrieb genommen, in dem alle Informationen über landesweit erteilte Lizenzen und Genehmigungen gesammelt werden. Die neue digitale Plattform ...
Die Änderungen des Kodex für den Dritten Sektor sind nun in Kraft. Es gibt neue Schwellenwerte, ab denen folgende Verpflichtungen bestehen: die Erstellung und Hinterlegung des Jahresabschlusses sowie die Ernennung des Kontrollorganes und ...