03/02/2022

Keine Verlängerung der Frist für die Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen von Privatpersonen

Für das Jahr 2022 gibt es keine Verlängerung der Möglichkeit der Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, die von natürlichen Personen gehalten werden. In Ermangelung dieser Möglichkeit, müssen alle Veräußerungsgewinne von Grundstücken oder Beteiligungen, die nicht zuvor aufgewertet wurden, mit einer Ersatzsteuer von 26% besteuert werden. Die Steuer wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den steuerlich anerkannten Kosten berechnet.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Möglichkeit der Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen in Zukunft wieder neu auferlegt wird.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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