19/05/2021
Kriterien für Verlustbeitrag „DL Sostegni“
- Tankstellenbetreiber: Um die Einhaltung der Umsatzschwelle (10 Mio. Euro) für den Zugang zum Beitrag zu überprüfen, müssen die Einnahmen abzüglich des an den Lieferanten gezahlten Preises betrachtet werden. Dieses Kriterium kann nur verwendet werden, um die Schwelle der Einnahmen zu bestimmen. Die Verringerung des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes von 2019 auf 2020 zu berechnen, gelten die ordentlichen Regeln der Umsatzermittlung. Um den durchschnittlichen monatlichen Betrag der Umsätze und Einnahmen zu ermitteln, ist es daher erforderlich, den Gesamtbetrag der im Jahr 2019 und 2020 getätigten Umsätze und Einnahmen zu bestimmen und zu diesem Betrag etwaige Zuschläge (aggi) für getätigte Umsätze, die nicht umsatzsteuerlich relevant sind, hinzuzufügen.
- Betriebe im Forfaitsystem: Die Berechnung des Umsatzes muss sich auf das Datum der Rechnung/des Belegs beziehen.
- Bereits erhaltene Beiträge: Die im Jahr 2020 erhaltenen COVID-19-Beiträge tragen nicht zur Bestimmung der Umsatzschwelle (10 Mio. Euro) für den Zugang zum DL Sostegni-Beitrag bei. Sie zählen auch nicht zur Verringerung des durchschnittlichen Monatsumsatzes und sind bei der Bestimmung des Prozentsatzes, der zur Ermittlung des Beitrags anzuwenden ist, nicht zu den Einnahmen gerechnet werden.
- Finanzberater: Personen, die die Tätigkeit eines Finanzberaters (Tätigkeitscode 66.19.21) ausüben, können auch um den Beitrag ansuchen, da sie nicht zu den in Art. 162-bis des TUIR genannten Personen gehören.
- Versicherungsbeitrag Freiberufler: Der auf der Rechnung ausgewiesene Versicherungsbeitrag ist bei der Berechnung des Umsatzes zu berücksichtigen.
