14/03/2022
Mehrwertsteuerguthaben, Regeln für die „Kompensierung“
- für Guthaben über 5.000 €: können ab dem zehnten Tag nach der elektronischen Versendung der jährlichen Mehrwertsteuererklärung verrechnet werden und müssen mit einem Bestätigungsvermerk von Seiten des Steuerberaters versehen werden;
- für Guthaben unter 5.000 €: können ab dem 1. Januar ohne vorherige elektronische Einreichung der jährlichen Mehrwertsteuererklärung verrechnet werden.
Für Unternehmen, die in den Genuss der ISA-Bonusregelung kommen oder für innovative Start-ups sind besondere Vorschriften vorgesehen.
Es ist zu beachten, dass die Möglichkeit der Verrechnung von Steuerguthaben nicht erlaubt ist, wenn der Steuerpflichtige offene Steuerzahlkarten in Höhe von mehr als 1.500 € hat. Das Mehrwertsteuerguthaben muss in diesem Fall zuerst zur Begleichung der überfälligen Schulden verwendet werden.