06/10/2021

Meldung der Spesen an das Gesundheitssystem (STS): weitere Berufsgruppen

Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat festgelegt, dass weitere Berufsgruppen dazu verpflichtet sind die Gesundheitskosten physischer Personen an das Gesundheitssystem (Sistema Tessera Sanitaria) zu übermitteln. Diese werden für die vorab ausgefüllte Steuererklärung (dichiarazione dei redditi precompilata) benötigt.
Die Erweiterung betrifft Berufsgruppen, welche in den sog. elenchi speciali vom DM 13.3.2018 eingetragen sind, und zwar:
Ernährungstherapeuten
Dentalhygieniker
Physiotherapeuten
Logopäden
Podologen
Orthoptisten und Ophthalmologie-Assistenten
Die Meldungen an das Gesundheitssystem (Sistema Tessera Sanitaria) müssen für das Jahr 2021 innerhalb 31.01.2022 erfolgen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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