04/08/2022
Mietbonus für den Tourismussektors
Das Steuerguthaben beträgt 60% der monatlichen Miete unter folgenden Voraussetzungen:
- Umsatzrückgang von mindestens 50% in den einzelnen Monaten Januar, Februar und März 2022 im Vergleich zu denselben Monaten im Jahr 2019;
- Einreichung der Eigenerklärung für staatliche Covid-Beihilfen, dass die Voraussetzungen der Sektionen 3.1 und 3.12 eingehalten wurden;
- Zahlung der Mieten (Januar, Februar, März 2022) innerhalb 29.08.2022.