21/10/2021
MwSt.-Register und periodische, vorausgefüllte MwSt.-Abrechnungen
Die Entwürfe der MwSt.-Register im geschützten Bereich sind nach Monaten unterteilt und werden fortwährend mit den Daten der e-Rechnungen die über die Plattform SDI (Sistema di Interscambio) laufen und aus den Mitteilungen der grenzüberschreitenden Operationen gespeist. Ab den Geschäftsvorfällen des Monats Juli 2021 können die MwSt.-Register eingesehen, geprüft und anschließend validiert/akzeptiert oder integriert werden; dies alles innerhalb des letzten Tages des darauffolgenden Monats entweder durch den Steuerzahler selbst oder einen bevollmächtigten Steuervermittler. Die Validierung oder Integrierung der Detailinfos in den MwSt.-Registern wie von der Steuerbehörde vorgeschlagen hat zur Folge, dass kein Register der Ausgangs- und Eingangsrechnungen mehr geführt werden muss; wenn die Validierung oder Integrierung der Register über die gesamte Steuerperiode vorgenommen wird, so stellt die Agentur der Einnahmen überdies folgende Unterlagen bereit:
Entwurf der MwSt.-Jahreserklärung unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen und/oder Vervollständigungen und der Meldungen über die periodischen Abrechnungen;
Zahlungsvordruck Mod. F24 für die Zahlung der aus der Jahreserklärung resultierenden Summen.