19/02/2024
Rechnungen des Vorjahres und MwSt.-Abzug
- wenn das Dokument innerhalb 31. Dezember eingegangen ist, fließt die MwSt. in die MwSt. Abrechnung für den Monat Dezember oder im Rahmen des MwSt. Modells;
- wenn das Dokument im Jahr 2024 eingegangen ist, fließt die MwSt. in die MwSt. Abrechnung des Empfangsmonats (oder der folgenden Monate) oder im Rahmen des MwSt. Modells des Folgejahres.
Im Rahmen der "Steuerreform" ist eine Überarbeitung dieser zeitlichen "Beschränkung" für den Vorsteuerabzug vorgesehen; bisher wurde dies jedoch noch nicht in den verabschiedeten Gesetzesdekreten umgesetzt.