05/05/2022

Sanktionen für POS- und elektronischen Zahlungen

Der Entwurf des Gesetzesdekrets sieht die Einführung von Strafen für mehrwertsteuerpflichtige Subjekte vor, die keine elektronischen Zahlungen akzeptieren: Unternehmen und Freiberufler, die POS-Zahlungen mit Kredit-, Debit-, Prepaid-Karten und anderen elektronischen Zahlungsmitteln verweigern, können mit einer fixen Geldstrafe von 30 Euro bestraft werden, zuzüglich 4% des effektiven Transaktionswerts.
Es bleibt unklar, ob sich Unternehmen und Freiberufler zur Einhaltung der neuen Vorschriften auch darauf beschränken könnten, nur einen eine Art von Debitkarte und eine Art von Kreditkarte zu akzeptieren.

 
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
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