01/02/2024

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. Bei Verrechnung von Guthaben ist eine telematische Einreichung auch für Privatpersonen verpflichtend.

Einzahlung   Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position 
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null entratel / Fisconline Entratel / Fisconline


9. Februar 
  • Werbebonus: Einreichung der Ersatzerklärung für Investitionen, die im Jahr 2023 getätigt wurden

 

16. Februar 

  • Monatliche Mehrwertsteuer: Einzahlung der Mehrwertsteuer des Vormonats, Abgabenkodex 6001
  • Quellensteuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger/selbstständiger Arbeit: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und ähnliche Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Von Eigentümergemeinschaften einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der (4%) im Vormonat von Eigentümergemeinschaften als Akonto einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1019 für IRPEF, 1020 für IRES
  • Quellensteuer für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der (21%) im Oktober von Immobilienmaklern und Betreibern von Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1919
  • Andere Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat für Kommissions-, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsvertretungsverhältnisse einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1040
  • INPS-Beiträge für Angestellte: Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für das Angestelltenpersonal, für die im Vormonat fällig gewordenen Gehälter, Abgabenkodex DM10
  • INPS getrennte Verwaltung: Einzahlung des Beitrags von 24% – 26,23% – 33,72% – 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Hausverkaufspersonal und gelegentliche Selbstständige gezahlten Entgelte (Entgelt über 5.000 Euro)
  • INPS-Beiträge für Händler und Handwerker: Einzahlung der 4. festen Rate der Beiträge auf das Mindesteinkommen
  • TFR: Einzahlung des Saldos der Ersatzsteuer auf die Aufwertung des TFR, Abgabenkodex 1713

 

20. Februar 

  • ENASARCO: Einzahlung der Beiträge für das 4. Quartal durch das beauftragende Unternehmen

26. Februar 

  • INTRASTAT: Einreichung der Zusammenfassenden Meldungen für monatlich Meldepflichtige

28. Februar 

  • INPS IVS Pauschalsteuerzahler: Mitteilung über die Inanspruchnahme des erleichterten Beitragsregimes

29. Februar 

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der Gehälter und Beiträge des Vormonats
  • Einheitsbuch: Einträge des Vormonats
  • Periodische Mehrwertsteuerabrechnungen: Telematische Übermittlung der Daten für das 4. Quartal
  • Buchhaltungsregister: Druck oder digitale Aufbewahrung der Buchhaltungsbücher/-register für 2022
  • Digitale Aufbewahrung von Steuererklärungen: Digitale Aufbewahrung der Steuererklärungen für 2022
  • Digitale Aufbewahrung elektronischer Rechnungen: Frist für die digitale Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen für 2022
  • Stempelsteuer: Einzahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 4. Quartal 2023
  • INPS IVS Pauschalsteuerzahler: Mitteilung über die Inanspruchnahme des erleichterten Beitragsregimes
  • INAIL-Selbstberechnung: Einzahlung der Prämie (Regulierung und Vorauszahlung)
  • Verspätete Erklärungen: Frist für die Einreichung der verspäteten Einkommensteuer-/IRAP-Erklärung 2023.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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