01/02/2024
Steuerfälligkeiten im Februar
Einzahlung | Inhaber einer MwSt.-Position | Steuerzahler ohne MwSt.-Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null | entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
9. Februar |
- Werbebonus: Einreichung der Ersatzerklärung für Investitionen, die im Jahr 2023 getätigt wurden
16. Februar |
- Monatliche Mehrwertsteuer: Einzahlung der Mehrwertsteuer des Vormonats, Abgabenkodex 6001
- Quellensteuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger/selbstständiger Arbeit: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und ähnliche Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Von Eigentümergemeinschaften einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der (4%) im Vormonat von Eigentümergemeinschaften als Akonto einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1019 für IRPEF, 1020 für IRES
- Quellensteuer für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der (21%) im Oktober von Immobilienmaklern und Betreibern von Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1919
- Andere Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat für Kommissions-, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsvertretungsverhältnisse einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1040
- INPS-Beiträge für Angestellte: Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für das Angestelltenpersonal, für die im Vormonat fällig gewordenen Gehälter, Abgabenkodex DM10
- INPS getrennte Verwaltung: Einzahlung des Beitrags von 24% – 26,23% – 33,72% – 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Hausverkaufspersonal und gelegentliche Selbstständige gezahlten Entgelte (Entgelt über 5.000 Euro)
- INPS-Beiträge für Händler und Handwerker: Einzahlung der 4. festen Rate der Beiträge auf das Mindesteinkommen
- TFR: Einzahlung des Saldos der Ersatzsteuer auf die Aufwertung des TFR, Abgabenkodex 1713
20. Februar |
- ENASARCO: Einzahlung der Beiträge für das 4. Quartal durch das beauftragende Unternehmen
26. Februar |
- INTRASTAT: Einreichung der Zusammenfassenden Meldungen für monatlich Meldepflichtige
28. Februar |
- INPS IVS Pauschalsteuerzahler: Mitteilung über die Inanspruchnahme des erleichterten Beitragsregimes
29. Februar |
- UNIEMENS: Telematische Meldung der Gehälter und Beiträge des Vormonats
- Einheitsbuch: Einträge des Vormonats
- Periodische Mehrwertsteuerabrechnungen: Telematische Übermittlung der Daten für das 4. Quartal
- Buchhaltungsregister: Druck oder digitale Aufbewahrung der Buchhaltungsbücher/-register für 2022
- Digitale Aufbewahrung von Steuererklärungen: Digitale Aufbewahrung der Steuererklärungen für 2022
- Digitale Aufbewahrung elektronischer Rechnungen: Frist für die digitale Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen für 2022
- Stempelsteuer: Einzahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 4. Quartal 2023
- INPS IVS Pauschalsteuerzahler: Mitteilung über die Inanspruchnahme des erleichterten Beitragsregimes
- INAIL-Selbstberechnung: Einzahlung der Prämie (Regulierung und Vorauszahlung)
- Verspätete Erklärungen: Frist für die Einreichung der verspäteten Einkommensteuer-/IRAP-Erklärung 2023.