07/03/2022

Steuerfälligkeiten im März

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Art der Zahlung  MwSt. - Subjekte Privatpersonen ohne MwSt.- Nummer
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel/Fisconline,
Homebanking
Papierform, Entratel/Fisconline,
Homebanking
F24 mit Verrechung von Guthaben oder
F24 mit Saldo Null
Entratel/Fisconline Entratel/Fisconline


7. März

INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für innergemeinschaftliche Einkäufe und Verkäufe des Monats Jänner 2022 für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht (Aufschub durch Neuerungen eingeführt)


16. März
Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6002

Jährliche MwSt.-Schuld: Einzahlung Saldo der MwSt.-Schuld vom Vorjahr, Abgabenkodex 6099

Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1919

Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als € 5.000)

CU 2022: Telematische Versendung der Certificazione Unica ordinaria und Aushändigung des CU sintetico an Arbeitnehmer

CUPE 2022: Aushändigung der Bestätigung für die Ausschüttung von Gewinnen an die Begünstigten

Jährliche Registergebühr für Gesellschafterbücher: Fälligkeit Einzahlung Registergebühr für Kapitalgesellschaften

Übermittlung Daten vorausgefülltes Modell 730: Fälligkeit der Übermittlung der Daten von Kondominien, Bestattungsinstituten, Kinderhorten,…


21. März

CU ordinaria correttivo: Infolge eines fehlerhaften Versands des CU ordinario, ist es möglich ein korrigiertes CU ordinario ohne Anwendung von Strafen zu versenden


25. März
INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung des Monats Februar für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht


31. März
UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

Modell EAS: Versendung Modell EAS für Vereine

Werbebonus: Fälligkeit der „Reservierung“ für die getätigten/noch zu tätigen Werbeinvestitionen für das Jahr 2022


7. April
Option Verkauf Steuerguthaben/Skonto in der Rechnung: Fälligkeit Versendung der Meldung an die Agentur der Einnahmen für den Verkauf der Steuerguthaben/Skonto in der Rechnung für die im Vorjahr getätigten Investitionen (Umbauarbeiten 110% und andere Maßnahmen für die der Verkauf /der Skonto in der Rechnung vorgesehen ist)
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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