31/10/2023
Steuerfälligkeiten im November
Einzahlung | Inhaber einer MwSt.-Position | Steuerzahler ohne MwSt.-Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
15. November |
- Krypto-Aktivitäten: Zahlung des Gesamtbetrages oder der ersten Rate der Ersatzsteuer zur Neubestimmung der Werte zum 1. Januar 2023
- Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen 2023: Zahlung der 1. Rate der Ersatzsteuer für die Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken, welche am 1. Jänner 2023 im Besitz von Privatpersonen, einfachen Gesellschaften, Freiberuflervereinigungen oder nicht gewerblichen Körperschaften waren und Erstellung und Beeidigung der Schätzung
16. November |
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Monats September, Abgabenkodex 6010
- Trimestrale MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des dritten Trimesters, Abgabenkodex 6033
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,23% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)
- INPS Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 3. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag
27. November |
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht
30. November |
- UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
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Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
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Modell 770: Abgabefrist des Modells 770/2023
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Periodische MwSt.-Abrechnung: Telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 3. Trimesters
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Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen: Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 3. Trimester 2023, falls die zu zahlende Stempelsteuer zusammen mit der Stempelsteuer der Rechnungen des 1. und 2. Trimesters insgesamt nicht höher als Euro 5.000 ist;
- Steuererklärung: Telematische Versendung der Steuererklärung betreffend physische Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit Geschäftsabschluss am 31/12
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IRAP-Erklärung: Telematische Versendung der jährlichen IRAP-Erklärung
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IRAP-Option: Fälligkeit der Auswahlmöglichkeit der IRAP-Berechnung laut sog. „Bilanzmethode“ (metodo di bilancio), Trimester 2023-2025
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Akontozahlungen Steuererklärung und IRAP: 2. Akontozahlung IRPEF, IVIE, IVAFE, IRES, IRAP, cedolare secca, Ersatzsteuer für Personen in den Pauschalsystemen Forfettari/Minimi
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INPS Kaufleute und Handwerker: 2. Akontozahlung für die Überschreitung der Minimalbeträge
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INPS Sonderverwaltung: 2. Akontozahlung für Freiberufler, welche in der INPS-Sonderverwaltung eingeschrieben sind
- Begünstigte Zuweisung und begünstigter Verkauf von Betriebsgüter: Möglichkeit für OHG, KG, GmbH, AG und KGaA, Immobilien oder in öffentlichen Registern eingetragene Güter an ihre Gesellschafter zuzuweisen oder zu verkaufen. Bis zum 30. November muss die 1. Rate, der fälligen Ersatzsteuer in Höhe von 60%, gezahlt werden
11. Dezember |
- Register der wirtschaftlichen Eigentümer: Frist für die Mitteilung