05/09/2023
Steuerfälligkeiten im September
Einzahlung | Inhaber einer MwSt.-Position | Steuerzahler ohne MwSt.-Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
18. September |
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6008
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern:Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%- 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)
25. September |
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht
2. Oktober |
- UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
- Modell 730: Abgabefrist des Modells 730/2023
- Stempelsteuer elektronische Rechnungen: Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 2. Trimester 2023, falls die zu zahlende Stempelsteuer zusammen mit der Stempelsteuer der Rechnungen des 1. Trimesters insgesamt höher als Euro 5.000 ist;
- Periodische MwSt.-Abrechnung: Telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 2. Trimesters 2023
- Sistema Tessera Sanitaria (STS): Telematische Versendung der Daten der im 1. Halbjahr 2023 getätigten ärztlichen/sanitären Dienstleistungen (Apotheken, sanitäre Einrichtungen, Ärzte, Psychologen, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Zahnärzte, usw.)
- Rückerstattung MwSt. Guthaben EU: Telematische Versendung des Antrags auf Rückerstattung des MwSt. Guthabens das im Ausland generiert wurde
- Ortstaxe: Versendungsfrist für die Einreichung der Ortstaxenerklärung des Jahres 2022
- „Tregua fiscale – ravvedimento speciale“: Zahlung des gesamten Betrages der geschuldeten Beträge / Zahlung der ersten Rate für die Regularisierung von formellen Fehlern betreffend die Anträge für das Steuerjahr bis zum 31.Dezember 2021, sowie der Vorjahre
- Krypto-Aktivitäten: Zahlung des Gesamtbetrages oder der ersten Rate der Ersatzsteuer zur Neubestimmung der Werte zum 1.Januar 2023
- Telematische Registrierkassen: Anpassung der telematischen Registrierkassen, um den Konsumenten die Teilnahmen an die sogenannte Kassenbon-Lotterie zu ermöglichen
- Begünstigte Zuweisung und Verkauf von Betriebsgüter: Steuerbegünstigung für OHG, KG, GmbH, AG und KGAA, welche Betriebsgüter an Gesellschafter zuweisen oder verkaufen. Innerhalb dieser Frist ist die 1. Rate der Ersatzsteuer in Höhe von 60% zu zahlen