08/11/2022
Tourismus: Eigenerklärung bis Februar für Steuerguthaben Miete und IMU
Die Eigenerklärung muss bis zum 28. Februar 2023 elektronisch eingereicht werden.
Innerhalb von 5 Tagen stellt die Agentur der Einnahmen die Empfangsbestätigung aus; innerhalb von 10 Tagen wird in einer zweiten Empfangsbestätigung die Anerkennung oder Ablehnung der Steuergutschrift mitgeteilt. Ab dem Tag nach der Bestätigung steht das Steuerguthaben zur Verrechnung im F24 zur Verfügung.
Das Steuerguthaben ist für Mietzahlungen von Tourismusunternehmen und für Schwimmbadbetreiber (ATECO 93.11.20) in Bezug auf die (bis zum 29. August 2022) gezahlten Mieten für die Monate Januar, Februar und März 2022 bestimmt. Der Bonus wird auf den monatlichen Betrag der Miete berechnet. Die Höhe beträgt:
- 60% bei Miet-, Leasing- oder Konzessionsverträgen von Immobilien, die nicht für Wohnzwecke verwendet werden;
- 30% bei komplexen Dienstleistungs- oder Pachtverträgen, die mindestens eine Immobilie beinhalten, die nicht für Wohnzwecken genutzt wird und für die Ausübung der "geförderten" Tätigkeit bestimmt ist;
- 50% bei Pachtverträgen von Beherbergungsbetrieben (Hotel, Zimmervermietung,usw.);
Die Erleichterung gilt auch für die IMIS der autonomen Provinz Trient gemäß Provinzgesetz Nr. 14/2014 und für die IMI (GIS) der autonomen Provinz Bozen gemäß Provinzgesetz Nr. 3/2014.